Teatime Talks
Teatime Talks is the talk and discussion series for AALL members and friends of the AALL.
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Next Teatime Talk:
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Presenter: Vince Liégeois
Title of the talk: Die Rekodifikation in Belgien (2014-2019) aus rechtslinguistischer Perspektive
Date: POSTPONED – The new date will be posted here in due course
Time: 18:00 Uhr (CET)
The talk will take place on Zoom.
Event text (German only):
Die Rekodifikation von Gesetzbüchern ist ein Prozess, welcher aus sprachwissenschaftlicher Hinsicht besonders interessant zu sein scheint. In den Schriften verschiedener Rechtsgelehrter (z.B. von Savigny, Hayek) wird bereits auf die linguistische Dimension eines solchen Prozesses gedeutet. In der rechtswissenschaftlichen Forschungsliteratur wurde dabei vor allem betont, dass Sprache einen großen Beitrag zur Verbesserung von sowohl der Zugänglichkeit als auch der Klarheit der Gesetzgebung leistet. Trotzdem bleibt dieser Rekodifikationsprozess aus empirischer, rechtslinguistischer Perspektive nicht hinreichend erforscht.
Dieser Kurzvortrag möchte am Beispiel des Königreichs Belgien erste Einblicke in einen derartigen Rekodifikationsprozess gewähren. Dazu werden die Legislativvorschläge für die Rekodifikation verschiedener privatrechtlichen und strafrechtlichen Gesetzbücher im Königreich Belgien (2014-2019) genauer betrachtet. Auf Grundlage der sprachwissenschaftlichen Bemerkungen des belgischen Staatsrats wird dieser Vortrag die folgenden Fragen behandeln: (i) Welche sprachbezogenen Probleme werden in diesen Beratungen vom belgischen Staatsrat formuliert? (ii) Inwiefern erscheinen diese Probleme beim Rekodifikationsprozess als besonders problematisch? (iii) Wie lassen sich die Ergebnisse einer solchen metalinguistischen Analyse mit den Prinzipien der Kodifikationstheorie verbinden?
Previous Teatime Talks:
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25.09.2021 - Richard Bonomo: "Die Gesamtreform des Exekutionsrechts – Ein Überblick"
Mit 1. Juli 2021 tritt eine neue Exekutionsordnung in Kraft. Diese soll durch sog Exekutionspakete, einer Zuständigkeitskonzentration und einem neuen Organ, dem Verwalter in Exekutionssachen ein effizienteres Exekutionsverfahren schaffen. Außerdem soll die Schnittstelle zum Insolvenzrecht zielführender gestaltet werden.
In diesem praxisorientierten Vortrag werden die Schwerpunkte der Gesamtreform in ihren praktischen Aspekten kritisch vorgestellt. Anschauliche Beispiele und kritische Stellungnahmen aus dem bisher erschienenen Schrifttum runden die Kurzpräsentation ab und dienen als Diskussionsanstoß.
Richard Bonomo ist Rechtsanwaltsanwärter in einer Wiener Wirtschaftskanzlei. Er wird primär im Bereich des Internationalen Zivilverfahrensrechts sowie des Unternehmens- und des Immobilienrechts eingesetzt und berät neben Deutsch auch auf Englisch und Italienisch.
31.07.2021 - Daniel Green: "Gesetzliches und Übergesetzliches Sprachenrecht in Österreich"
Kann es ein über das gesetzte Recht hinausgehendes Sprachenrecht geben? Der Begründer der Reinen Rechtslehre Hans Kelsen bringt die spannungsgeladene Beziehung zwischen Rechtspositivismus und Naturrechtslehre 1927 auf den Punkt.
Er schreibt:
„Die Frage, die auf das Naturrecht zielt, ist die ewige Frage, was hinter dem positiven Recht steckt. Und wer die Antwort sucht, der findet, fürchte ich, nicht die absolute Wahrheit einer Metaphysik noch die absolute Gerechtigkeit eines Naturrechts. Wer den Schleier hebt und sein Auge nicht schließt, dem starrt das Gorgonenhaupt der Macht entgegen.“
Naturrecht und positives Recht, absolute Wahrheit und absolute Gerechtigkeit gefolgt vom Gorgonenhaupt der Macht – das sind komplexe und fordernde Konzepte, die im Kontext der Sprachenfrage in Österreich relevant sind und Spannungsfelder erzeugen. Wovon ist eigentlich die Rede, wenn der Begriff des Sprachenrechts fällt, und wer soll auf Basis welcher Legitimation Sprachnormen aufstellen dürfen? Es zeigen sich Bruchlinien in den Auffassungen der verschiedenen Standpunkte. Die grundlegende Unterscheidung zwischen rechtspositivistischem und naturrechtlichem Denken liegt – je nach Perspektive – in der Annahme oder Ablehnung von transpositivem Recht, also einem Recht, das aus einer bestimmten als legitim betrachteten Geltungsquelle heraus gelten soll, eben unabhängig davon, ob es in einem Rechtssetzungsverfahren von Menschen erzeugt worden ist. Kann übergesetzliches Sprachenrecht überhaupt erkennbar sein, und ist es justiziabel? Gibt es ein subjektives Recht auf die „Muttersprache“? Dieser Kurzvortrag verspricht keine einfachen Lösungen aber spannende Diskussionen zu den Schnittstellen von Angewandter Rechtslinguistik und Rechtsphilosophie.